Transparente Auswahlkriterien.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Unternehmen erfolgt objektiv und transparent. Eine finale Entscheidung über die Teilnahme eines Unternehmens basiert daher auf zuvor festgelegten Kriterien, die anhand des Bewerbungsbogens erfasst werden. Diese Kriterien sind mit der Auftraggeberin (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) abgestimmt und berücksichtigen die Ziele des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL).

  • Ausgewogenheit der Stellenverteilung nach Wertschöpfungsstufen: Wir streben an, dass die ganze Wertschöpfungskette (Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Dienstleister, Verbände) im Traineeprogramm vertreten ist und berücksichtigen dies bei der Auswahl.
     
  • Ausbildungseignung und Erfahrung des Unternehmens: Ausrichtung, Größe und Ausstattung des Unternehmens sollen für die Ausbildung eines Trainees geeignet sein. Arbeitsteilung und Spezialisierung im Unternehmen, Stellung und Entwicklung am Markt und Offenheit für vertikale und horizontale Vernetzung werden dabei berücksichtigt. Um die Innovationskraft der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft zu stärken, werden bei entsprechender Ausbildungseignung auch Start-up – Unternehmen berücksichtigt.
  • Arbeitsschwerpunkte während der Traineezeit: Der Aufbau eines attraktives Stellenprofils zur Erreichung der Ziele des BÖL und zur Schaffung einer attraktiven Zielstelle sind ausgewiesene Ziele des Programms. Dabei spielen eine ausgewogene Mischung aus Tagesgeschäft, Projektarbeit und Lernen sowie die Möglichkeit, die Lerninhalte des Traineeprogramms im Unternehmen umzusetzen eine wichtige Rolle. Die Stellenausschreibung als Anlage zum  Bewerbungsbogen dient dabei als Bewertungsgrundlage
  • Förderung der einheimischen Wertschöpfungskette: Inwieweit trägt das Unternehmen zur Weiterentwicklung der Biobranche und zu den Zielen des BÖL (insbesondere auch zur Sicherung und Weiterentwicklung der einheimischen Erzeugung) bei.
  • Beitrag zum 30% Ziel: Welche konkreten Investitionen sind in Zukunft geplant, um den Bio-Absatz zu steigern und das 30%-Ziel der Bundesregierung zu erreichen?
  • Qualität der Betreuung durch einen festen Betreuer bzw. weitere Mitarbeiter der Organisation: Die betriebliche Ausbildung sollte durch eine geeignete Ansprechperson des Unternehmens kontinuierlich begleitet werden. Ausreichende Präsenz vor Ort, die Einplanung entsprechender Zeitressourcen, regelmäßiger Kontakt, fachliche Kompetenz sowie regelmäßige Feedbackgespräche sind hierzu die Voraussetzung.
  • Zusammenarbeit während der Traineezeit: Sofern das Unternehmen in jüngerer Zeit am Traineeprogramm teilgenommen hat, wird berücksichtigt, inwieweit die erforderliche Qualität des Trainings on-the-job und die Betreuung des Trainees gewährleistet waren und die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit eingehalten wurden. Sofern kritische Erfahrungen vorliegen und keine Maßnahmen zur Verbesserung erkennbar sind, werden entsprechende Unternehmen nicht oder nachrangig berücksichtigt.